Kamera-Versicherung: Tipps und Empfehlungen

Kameraversicherung

Eine vernünftige Kameraausrüstung kostet viel Geld. Die komplette Ausstattung mit Kamera inklusive mehrerer Objektiven, Zubehör wie Blitz und Speicherkarten kann mehrere Tausend Euro kosten. Braucht man da eigentlich keine Kamera-Versicherung?

Schon einmal ausgerechnet, was die ganze Kameraausrüstung so kostet? Da kommen schnell einige Tausend Euro zusammen. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann es passieren: die Kamera geht zu Bruch oder wird gestohlen.

Wer sich vor so einem Supergau schützen möchte, sollte über den Abschluss einer speziellen Kameraversicherung nachdenken. Die meisten Fotoversicherungen kommen für Bruchschäden auf, zahlen aber auch bei anderen Schäden, etwa durch Wasser, einen Kurzschluss oder sogar fehlerhafte Bedienung durch den User. Und bei manchen Versicherungen ist auch ein Diebstahlschutz inklusive – bei anderen lässt sich diese Option gegen eine Zusatzgebühr hinzubuchen.

Lohnt sich eine Kameraversicherung?

Für den Eigentümer der Kameraausrüstung stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit beziehungsweise Notwendigkeit einer Fotoversicherung. Der ganz allgemeine Sinn einer jeden Versicherung ist die finanzielle Absicherung des versicherten Risikos. Beispiele dafür sind Diebstahl, Sachbeschädigung oder Vandalismus.

Im Schnitt kann man mit einem Jahresbeitrag von etwa drei Prozent des Neuwertes des Equipments rechnen. Bei einer professionellen Ausrüstung in Höhe von 10.000 € kostet eine Fotoversicherung also rund 300 Euro jedes Jahr! Aber für Berufsfotografen sollte die Antwort klar sein. Denn der Verlust der Ausrüstung bedeutet in den meisten Fällen schlichtweg eine temporäre Arbeitsunfähigkeit! Ohne eine schnelle Neuanschaffung können beispielsweise bereits angenommene Aufträge nicht erfüllt werden, was auch eine schlechte Reputation zur Folge haben könnte.

Im Hobbybereich sind die Folgen vielleicht nicht ganz so schlimm. Aber grundsätzlich lautet hier der Tipp: Je teurer das Equipment, desto eher lohnt sich eine Versicherung. Und eine Kameraversicherung ist auch ein tolles Geschenk für Fotografen.

Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Fotoversicherung

Grundlage für eine Kameraversicherung sind in der Regel die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die ABE, Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung.

Für den Versicherten sind die folgenden Vertragsinhalte von besonderer Bedeutung:
• Namentlich genannte Leistungsausschlüsse
• Selbstbehalt je Schadensfall
• Detailformulierungen für Leistungsfälle

Grundsätzlich ist die Elektronikversicherung eine Allgefahrendeckung, und das sollte sie auf jeden Fall auch für die Fotoversicherung sein. All-Risk-Versicherung bedeutet, dass sich der Schutz- und Versicherungsumfang auf alle im Vertrag nicht ausgeschlossenen Schäden und Gefahren bezieht. Was nicht versichert ist, das muss namentlich genannt werden. Bei den sogenannten traditionellen Versicherungen ist es umgekehrt; hier sind die versicherten Risiken namentlich genannt nach dem Grundsatz: Was nicht im Vertrag steht, das ist auch nicht versichert.

Bei einem Versicherungsvergleich für die Kameraversicherung muss also genau darauf geachtet werden, was nicht versichert ist. Alles andere ist versichert, sofern es sich um einen Allgefahrenvertrag handelt. Ein solcher Vertrag sollte die Kameraversicherung sein, wenngleich er keineswegs von allen Versicherern als solcher angeboten wird.

Kameraversicherung: Sachschaden, Unfall, Diebstahl und mehr

Eine Besonderheit an der Fotoausrüstung ist die Situation, dass sie keinen festen Platz hat, sondern durch Tragen oder durch Umhängen immer mitgenommen wird. Sie muss buchstäblich greifbar sein, um innerhalb von Sekunden ein Foto schießen zu können. Damit verbunden sind mehrere Risiken, die sich bei einer stationären Lagerung gar nicht ergeben können. Das Hantieren mit der Fotoausrüstung steigert die Gefahr von Sachbeschädigung. Als Folge eines Unfalls kann auch die Kameraausrüstung beschädigt werden. Und je wertvoller sie ist, desto größer ist die Gefahr von Diebstahl beziehungsweise von Einbruchdiebstahl. All diese Risiken sind latent und sollten so gut versichert sein, dass die Schadensregulierung plus minus null ausgeht.

Vorhandener Basisschutz durch die Hausratversicherung

Deutschland ist bekannterweise Versicherungsweltmeister. So gab es in 2021 in der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 51 Millionen Personen, die selber eine Hausratversicherung besaßen oder in einem Haushalt mit einer solchen Versicherung leben.

Das ist erst einmal eine gute Nachricht. Denn bereits ohne eine spezielle Fotoversicherung ist man vor einigen möglichen Schadensfällen geschützt. Zumindest dann, wenn es im Haushalt bereits eine Hausratversicherung gibt. Diese beinhaltet in den meisten Fällen wirksamen Schutz vor Schäden, die bei Einflüssen wie Leitungswasser, Brand, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren entstehen. Dabei ist der gesamte Hausrat abgedeckt – also auch die Kameraausrüstung.

Und was die meisten Versicherten nicht wissen: Viele Hausratversicherungen auf dem Markt beinhalten eine sogenannte Außenversicherung. Diese schützt den Hausrat nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch im Urlaub – also in einem Hotelzimmer oder Ferienhaus. Wird also das Fotoequipment bei einem Einbruch in das Hotelzimmer gestohlen, greift in dem Fall die Hausratversicherung bzw. die Außenversicherung. Bei einigen Premium-Tarifen sind die Wertsachen sogar dann versichert, wenn sie sich in dem Fahrzeug befinden. Hier lohnt sich definitiv ein Blick in die Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens.

Grundsätzlich nicht versichert ist bei einer Hausratversicherung aber der sogenannte „einfache Diebstahl“. Dazu gehört beispielsweise der typische Taschendiebstahl. In solchen Fällen kommen die speziellen Fotoversicherungen (Kameraversicherung) ins Spiel, die solch einen Schaden mitversichern.

Hausratversicherung für Kameras: nicht jeder Diebstahl ist abgesichert

Eine Hausratversicherung deckt in der Regel nicht den „einfachen Diebstahl“ ab, wie beispielsweise einen Taschendiebstahl. Hier kommen spezielle Fotoapparate-Versicherungen ins Spiel, die solche Schäden mitversichern.

Fotoversicherungen, die sich hauptsächlich an professionelle Fotografen richten, beinhalten den Diebstahlschutz in der Regel automatisch. Bei Kamera- und Elektronikversicherungen, die sich an Verbraucher wenden, müssen Sie den Diebstahlschutz häufig als Zusatzoption hinzubuchen.

Wenn bei dir zu Hause eingebrochen wird und deine Fotoausrüstung gestohlen wird, kommt deine Hausratversicherung dafür auf, wenn du eine hast. Damit die Abwicklung im Schadensfall so unkompliziert wie möglich abläuft, solltest du vorher eine Inventarliste aller Gegenstände in deinem Haushalt erstellen.

Achte darauf, dass du die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzt, sonst kann es passieren, dass dein Schaden nur anteilig reguliert wird und du auf dem Rest sitzen bleibst. Bei Kameras und Objektiven ist es hilfreich, die entsprechenden Rechnungen und Kassenzettel aufzuheben und als digitale Kopien an einem sicheren Ort aufzubewahren.

So kannst du deiner Versicherung im Schadensfall den Wert der gestohlenen Gegenstände schwarz auf weiß vorlegen. Wird die Ausrüstung gestohlen, bekommst du in der Regel nicht den damaligen Kaufpreis ersetzt, sondern die Kosten für die Neuanschaffung einer identischen oder vergleichbaren Ausrüstung zum heutigen Zeitpunkt. Wenn deine Kamera im Handel nur noch 2.000 Euro kostet, statt 4.000 Euro, die du beim Kauf bezahlt hast, bekommst du „nur“ die 2.000 Euro für die Neuanschaffung.

Unterschiede Kameraversicherung und Hausratversicherung

Wenn du dich mit dem Vergleich von Hausrat- und Kameraversicherungen beschäftigst, wirst du auf zahlreiche Fachausdrücke stoßen. Um dir die wichtigsten zu erklären, haben wir sie hier zusammengestellt:

  • Geräteliste: Einige Versicherungen verlangen, dass du jedes einzelne Element deiner Fotoausrüstung mit dem Kaufpreis in einer Geräteliste registrierst. Nur Geräte, die in dieser Liste vermerkt sind, sind im Falle eines Schadens versichert.
  • Neuwert und Zeitwert: Je nach Versicherung wird im Schadensfall der Neuwert oder Zeitwert deiner Ausrüstung ersetzt. Beim Zeitwert musst du Abzüge wegen Alter und Abnutzung berücksichtigen, während die Versicherung beim Neuwert das Geld zahlt, damit du dir eine neue, gleichwertige Ausrüstung kaufen kannst.
  • Selbstbehalt vs. Selbstbeteiligung: Bei einigen Tarifen wird bei jedem gemeldeten Schaden ein Selbstbehalt von der Erstattungssumme abgezogen. Dafür profitierst du von günstigeren Beiträgen im Vergleich zu Tarifen ohne Selbstbehalt.
  • Schadenfreiheitsrabatt: Einige Kameraversicherungen bieten wie bei der Kaskoversicherung für dein Auto Rabatte auf deine Versicherungsprämie an, je länger du schadenfrei bist.
  • Vorsorgeklausel: Wenn du nach Abschluss der Versicherung neues Equipment kaufst, zum Beispiel ein neues Objektiv, ist dies bei einigen Versicherern automatisch mitversichert, ohne dass Extrakosten anfallen. Du musst erst bei der nächsten Zahlung der Versicherungsprämie die zusätzlichen Kosten übernehmen.
  • Wartezeit: Einige Versicherungen zahlen bei einem Schaden nicht, wenn dieser innerhalb weniger Tage nach dem Versicherungsabschluss gemeldet wird, um Betrugsversuche mit falsch angegebenem Schadenszeitpunkt zu erschweren.

Separate Kameraversicherung mit Leistungsunterschieden

Kamera-Versicherungen, die sich hauptsächlich an Fotoprofis richten, beinhalten den Diebstahlschutz in der Regel automatisch. Bei einfachen Kamera- und Elektronikversicherungen, die sich eher an private VerbraucherInnen wenden, muss der Diebstahlschutz in der Regel dazu gebucht werden.

Auf dem ersten Blick sieht der Leistungsumfang der verschiedenen Kameraversicherungen auf dem Markt nahezu identisch aus. Sturz- und Bruchschäden, Wasser- und Flüssigkeitsschäden, Feuer, Kurzschluss, Überspannung und Bedienfehler versichern fast alle Anbieter.

Die entscheidenden Unterschiede zwischen den Angeboten sind erst auf dem zweiten Blick ersichtlich. Denn bei den günstigen Kamera- und Elektronikversicherungen ist es nämlich gängig, dass man sich im Schadensfall selbst um die Reparatur kümmert. Sollte aber eine Reparatur nicht möglich sein, bekommt der Versicherungsnehmer ein gleichwertiges Ersatzgerät oder den Zeitwert Ihres Equipments erstattet. Und genau das ist die Krux: doch der Zeitwert eines Geräts liegt in der Regel deutlich unter dem Neuwert – also dem Preis, den man zum Zeitpunkt der Anschaffung für die Kamera bezahlt hat.

Beispiel für Neuwert und Zeitwert: Hat die Kamera bei der Anschaffung vor fünf Jahren 5.000 € gekostet, aber jetzt aber einen Zeitwert von 2.500 €, bekommt der Geschädigte auch nur die 2.500 € erstattet. Unabhängig davon, ob für die erstattete Summe eine neue Kamera gekauft werden kann. Im Zweifel sind deshalb Versicherungen, bei denen der Neuwert zur Berechnung des Schadens herangezogen wird, denen mit einer Zeitwert-Erstattung vorzuziehen.

Umfang der Kameraversicherung: Zeitwert oder Neuwert

Auf der ganz sicheren Seite ist der Versicherungsnehmer, wenn er den Neuwert für seine Fotoausrüstung versichert. Wie die beiden Begriffe aussagen, wird wahlweise der aktuelle Zeitwert bei Versicherungsabschluss oder ein in der Zukunft liegender Neuwert versichert. Eine dritte Variante ist die Versicherung als fester Eurobetrag, also einer Schadenssumme. Die Versicherer sind frei in der Ausgestaltung ihrer Tarifangebote. Der Kamerabesitzer sollte sich zunächst für die Versicherungsart sowie den Versicherungsumfang entscheiden und dann damit beginnen, mehrere oder auch zahlreiche Angebote zu vergleichen. Dabei muss darauf geachtet werden, Gleiches mit Gleichem zu vergleichen.

Kamera-Versicherung: Was tun im Schadensfall

Wenn es sich um einen versicherten Diebstahl oder Einbruchdiebstahl handelt, dann erwartet der Versicherer bei einer Kameraversicherung eine polizeiliche Schadensmeldung mit dem dazugehörigen Aktenzeichen. Grundsätzlich muss jeder Schadens- respektive Leistungsfall zeitnah gemeldet werden mit der Maßgabe, die Entscheidung über die Schadensregulierung abzuwarten. Die Versicherungsleistung ist immer eine Kostenerstattung gegen Belegnachweis.

Kameraversicherungen: Ablauf in der Praxis

Schon beim Antragsprozess sind die Vorgehensweisen der Versicherungen unterschiedlich. So verlangen einige Versicherer schon bei der Antragsstellung eine Geräteliste von den Kunden. Und diese Liste stets aktuell zu halten, damit Versicherungsumfang und gegebenenfalls die Beitragshöhe angepasst werden. Beispiel: Der Kauf eines neuen Objektivs muss zur nächsten Fälligkeit der Versicherungsprämie gemeldet und es Geräteliste hinzufügt werden. Es gibt aber auch Versicherungen, die auf die Führung einer Geräteliste grundsätzlich verzichten. Hier wird stattdessen nur eine pauschale Maximalsumme versichert.

Bei Versicherungen, die als Zielgruppe Profis im Fokus haben, sind zudem meistens noch einige Extras mit im Versicherungsschutz enthalten. So etwa Mietgeräte, die bei einem Foto-Shooting nur für einen kurzen Zeitraum gebraucht werden. Speziell für den Hobbygebrauch ist dagegen folgende Option interessant: Möchten man das Equipment gezielt nur für eine anstehende Reise versichern, bieten einige Anbieter Kamera-Versicherungen mit einmonatiger Mindestlaufzeit an.

Auch im Moment of Truth, also dem Schadensfall, gibt es Unterschiede bei den Versicherungen. Diese beziehen sich insbesondere auf Art und Umfang der Schadensregulierung – wie z.B. Umgang mit der Reparatur und Erstattung zum Neu- oder Zeitwert.

Kameraversicherungen im Vergleich

Easy InsuranceHepsterFoto Fairsicherung
Websitehttps://easy.eu/kameraversicherunghttps://hepster.com/kameraversicherung
https://www.fotofairsicherung.de/
KundengruppePrivate NutzerPrivate und gewerbliche NutzerPrivate Nutzer
Versicherte SchädenBedienungsfehler
Bruchschäden
Blitzschlag und Kurzschluss
Wasserschäden
Bedienungsfehler
Bruchschäden
Blitzschlag und Kurzschluss
Wasserschäden
Bedienungsfehler
Bruchschäden
Akku und Display
Wasserschäden
Schäden durch Dritte
Diebstahlschutzoptional zubuchbaroptional zubuchbarinklusive
Art der EntschädigungReparatur oder ZeitwertReparatur oder ErsatzkameraNeuwert
Vertragslaufzeit12 Monate (Einmalbeitrag)
24 Monate (Monatsbeitrag)
1 Monat
12 Monate
12 Monate

R+V-GeräteSchutz – schütze Deine Kamera

Wenn es um besondere Momente geht, greifst Du auf Deine Digitalkamera zurück. Doch Kameras sind empfindlich und es besteht immer die Gefahr, dass sie nach einem Sturz beschädigt werden. Die Reparaturkosten können schnell hoch sein. Mit dem R+V-GeräteSchutz hast Du eine günstige Fotoapparateversicherung, die Dich vor folgenden Schäden schützt:

  • Sturz- und Bruchschäden
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überspannung, Induktion und Kurzschluss
  • Sabotage und Vandalismus
  • Flüssigkeitsschäden
  • Bedienungsfehler
  • Diebstahl (inklusive in den Tarifen Comfort und Premium)

So bist Du abgesichert, wenn Deine Kamera bei Einbruchdiebstahl oder unter Anwendung von Gewalt entwendet wird. Der R+V-GeräteSchutz bietet Dir den vollen Rundum-Schutz für Deine Kamera.

Schutz für Deine Kamera ab sofort mit der Sofortschutz Kameraversicherung

Wenn Deine Kamera nicht älter als 7 Tage ist, hast Du ab dem nächsten Tag um 12:00 Uhr Versicherungsschutz. Wenn Deine Kamera älter als 7 Tage ist, musst Du eine Wartezeit von 6 Wochen in Kauf nehmen, bevor Dein Versicherungsschutz beginnt. Dein Schutz endet nach ein oder zwei Jahren, abhängig von der von Dir gewählten Laufzeit bei Vertragsabschluss. Nutze die Sofortschutz Kameraversicherung, um Deine Kamera so schnell wie möglich zu schützen.

Gilt die Kameraversicherung auch für ältere Kameras?

Wenn Deine Kamera älter als 6 Monate ist, kann sie leider nicht mehr durch den R+V-GeräteSchutz versichert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das maximale Alter für die Versicherung bei 6 Monaten liegt.

Die Kameraversicherung von Zurich

Fotografierst Du mit Leidenschaft? Dann ist Dir Dein Hobby nicht nur teuer, sondern auch sehr wichtig. Als Hobbyfotograf setzt Du auf Qualität und hast bereits viel Geld in Deine Ausrüstung investiert. Damit Du im Schadenfall die hohen Anschaffungskosten nicht noch einmal aufbringen musst, bietet Dir die Zurich Fotoapparate-Versicherung einen umfassenden Schutz.

Als begeisterter Fotograf möchtest du sicherstellen, dass deine wertvolle Ausrüstung immer geschützt ist. Die Zurich Fotoapparate-Versicherung bietet dir umfassenden Schutz, falls deine Kamera einmal verloren geht oder beschädigt wird. Dazu gehören Schäden, die durch Ereignisse wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung, Unfälle während des Transports, Höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Leitungswasser entstehen. Mit dieser Versicherung hast du im Schadenfall den vollen Ersatz deiner Anschaffungskosten.

Als Resümee bleibt festzuhalten dass für eine professionell genutzte Kameraausrüstung deren Versicherung ein Muss ist; die dafür anfallenden Kosten können im Übrigen steuerlich geltend gemacht werden. Der Hobbyfotograf kann Risiko gegen Kostenaufwand abwägen und sich für ein Ja oder Nein entscheiden.

1 Kommentar zu „Kamera-Versicherung: Tipps und Empfehlungen“

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