Eine vernünftige Kameraausrüstung kostet viel Geld. Die komplette Ausstattung mit Kamera inklusive mehrerer Objektiven, Zubehör wie Blitz und Speicherkarten kann mehrere Tausend Euro kosten. Braucht man da eigentlich keine Kamera-Versicherung?

Schon einmal ausgerechnet, was die ganze Kameraausrüstung so kostet? Da kommen schnell einige Tausend Euro zusammen. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann es passieren: die Kamera geht zu Bruch oder wird gestohlen.
Wer sich vor so einem Supergau schützen möchte, sollte über den Abschluss einer speziellen Kameraversicherung nachdenken. Die meisten Fotoversicherungen kommen für Bruchschäden auf, zahlen aber auch bei anderen Schäden, etwa durch Wasser, einen Kurzschluss oder sogar fehlerhafte Bedienung durch den User. Und bei manchen Versicherungen ist auch ein Diebstahlschutz inklusive – bei anderen lässt sich diese Option gegen eine Zusatzgebühr hinzubuchen.
Kameraversicherungen im Vergleich
Easy Insurance | Hepster | Foto Fairsicherung | |
Website | https://easy.eu/kameraversicherung | https://hepster.com/kameraversicherung | https://www.fotofairsicherung.de/ |
Kundengruppe | Private Nutzer | Private und gewerbliche Nutzer | |
Versicherte Schäden |
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Diebstahlschutz | optional zubuchbar | optional zubuchbar | inklusive |
Art der Entschädigung | Reparatur oder Zeitwert | Reparatur oder Ersatzkamera | Neuwert |
Vertragslaufzeit | 12 Monate (Einmalbeitrag) 24 Monate (Monatsbeitrag) | 1 Monat 12 Monate | 12 Monate |
Lohnt sich eine Kameraversicherung?
Für den Eigentümer der Kameraausrüstung stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit beziehungsweise Notwendigkeit einer Fotoversicherung. Der ganz allgemeine Sinn einer jeden Versicherung ist die finanzielle Absicherung des versicherten Risikos. Beispiele dafür sind Diebstahl, Sachbeschädigung oder Vandalismus.
Im Schnitt kann man mit einem Jahresbeitrag von etwa drei Prozent des Neuwertes des Equipments rechnen. Bei einer professionellen Ausrüstung in Höhe von 10.000 € kostet eine Fotoversicherung also rund 300 Euro jedes Jahr! Aber für Berufsfotografen sollte die Antwort klar sein. Denn der Verlust der Ausrüstung bedeutet in den meisten Fällen schlichtweg eine temporäre Arbeitsunfähigkeit! Ohne eine schnelle Neuanschaffung können beispielsweise bereits angenommene Aufträge nicht erfüllt werden, was auch eine schlechte Reputation zur Folge haben könnte.
Im Hobbybereich sind die Folgen vielleicht nicht ganz so schlimm. Aber grundsätzlich lautet hier der Tipp: Je teurer das Equipment, desto eher lohnt sich eine Versicherung. Und eine Kamera-Versicherung ist auch ein tolles Geschenk für Fotografen.
Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Fotoversicherung
Grundlage für eine Kameraversicherung sind in der Regel die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die ABE, Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung.
Für den Versicherten sind die folgenden Vertragsinhalte von besonderer Bedeutung:
• Namentlich genannte Leistungsausschlüsse
• Selbstbehalt je Schadensfall
• Detailformulierungen für Leistungsfälle
Grundsätzlich ist die Elektronikversicherung eine Allgefahrendeckung, und das sollte sie auf jeden Fall auch für die Fotoversicherung sein. All-Risk-Versicherung bedeutet, dass sich der Schutz- und Versicherungsumfang auf alle im Vertrag nicht ausgeschlossenen Schäden und Gefahren bezieht. Was nicht versichert ist, das muss namentlich genannt werden. Bei den sogenannten traditionellen Versicherungen ist es umgekehrt; hier sind die versicherten Risiken namentlich genannt nach dem Grundsatz: Was nicht im Vertrag steht, das ist auch nicht versichert.
Bei einem Versicherungsvergleich für die Kameraversicherung muss also genau darauf geachtet werden, was nicht versichert ist. Alles andere ist versichert, sofern es sich um einen Allgefahrenvertrag handelt. Ein solcher Vertrag sollte die Kameraversicherung sein, wenngleich er keineswegs von allen Versicherern als solcher angeboten wird.
Kameraversicherung: Sachschaden, Unfall, Diebstahl und mehr
Eine Besonderheit an der Fotoausrüstung ist die Situation, dass sie keinen festen Platz hat, sondern durch Tragen oder durch Umhängen immer mitgenommen wird. Sie muss buchstäblich greifbar sein, um innerhalb von Sekunden ein Foto schießen zu können. Damit verbunden sind mehrere Risiken, die sich bei einer stationären Lagerung gar nicht ergeben können. Das Hantieren mit der Fotoausrüstung steigert die Gefahr von Sachbeschädigung. Als Folge eines Unfalls kann auch die Kameraausrüstung beschädigt werden. Und je wertvoller sie ist, desto größer ist die Gefahr von Diebstahl beziehungsweise von Einbruchdiebstahl. All diese Risiken sind latent und sollten so gut versichert sein, dass die Schadensregulierung plus minus null ausgeht.
Vorhandener Basisschutz durch die Hausratversicherung
Deutschland ist bekannterweise Versicherungsweltmeister. So gab es in 2021 in der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 51 Millionen Personen, die selber eine Hausratversicherung besaßen oder in einem Haushalt mit einer solchen Versicherung leben.
Das ist erst einmal eine gute Nachricht. Denn bereits ohne eine spezielle Fotoversicherung ist man vor einigen möglichen Schadensfällen geschützt. Zumindest dann, wenn es im Haushalt bereits eine Hausratversicherung gibt. Diese beinhaltet in den meisten Fällen wirksamen Schutz vor Schäden, die bei Einflüssen wie Leitungswasser, Brand, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren entstehen. Dabei ist der gesamte Hausrat abgedeckt – also auch die Kameraausrüstung.
Und was die meisten Versicherten nicht wissen: Viele Hausratversicherungen auf dem Markt beinhalten eine sogenannte Außenversicherung. Diese schützt den Hausrat nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch im Urlaub – also in einem Hotelzimmer oder Ferienhaus. Wird also das Fotoequipment bei einem Einbruch in das Hotelzimmer gestohlen, greift in dem Fall die Hausratversicherung bzw. die Außenversicherung. Bei einigen Premium-Tarifen sind die Wertsachen sogar dann versichert, wenn sie sich in dem Fahrzeug befinden. Hier lohnt sich definitiv ein Blick in die Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens.
Grundsätzlich nicht versichert ist bei einer Hausratversicherung aber der sogenannte „einfache Diebstahl“. Dazu gehört beispielsweise der typische Taschendiebstahl. In solchen Fällen kommen die speziellen Fotoversicherungen ins Spiel, die solch einen Schaden mitversichern.
Separate Kameraversicherung mit Leistungsunterschieden
Kamera-Versicherungen, die sich hauptsächlich an Fotoprofis richten, beinhalten den Diebstahlschutz in der Regel automatisch. Bei einfachen Kamera- und Elektronikversicherungen, die sich eher an private VerbraucherInnen wenden, muss der Diebstahlschutz in der Regel dazu gebucht werden.
Auf dem ersten Blick sieht der Leistungsumfang der verschiedenen Kameraversicherungen auf dem Markt nahezu identisch aus. Sturz- und Bruchschäden, Wasser- und Flüssigkeitsschäden, Feuer, Kurzschluss, Überspannung und Bedienfehler versichern fast alle Anbieter.
Die entscheidenden Unterschiede zwischen den Angeboten sind erst auf dem zweiten Blick ersichtlich. Denn bei den günstigen Kamera- und Elektronikversicherungen ist es nämlich gängig, dass man sich im Schadensfall selbst um die Reparatur kümmert. Sollte aber eine Reparatur nicht möglich sein, bekommt der Versicherungsnehmer ein gleichwertiges Ersatzgerät oder den Zeitwert Ihres Equipments erstattet. Und genau das ist die Krux: doch der Zeitwert eines Geräts liegt in der Regel deutlich unter dem Neuwert – also dem Preis, den man zum Zeitpunkt der Anschaffung für die Kamera bezahlt hat.
Beispiel für Neuwert und Zeitwert: Hat die Kamera bei der Anschaffung vor fünf Jahren 5.000 € gekostet, aber jetzt aber einen Zeitwert von 2.500 €, bekommt der Geschädigte auch nur die 2.500 € erstattet. Unabhängig davon, ob für die erstattete Summe eine neue Kamera gekauft werden kann. Im Zweifel sind deshalb Versicherungen, bei denen der Neuwert zur Berechnung des Schadens herangezogen wird, denen mit einer Zeitwert-Erstattung vorzuziehen.
Umfang der Kameraversicherung: Zeitwert oder Neuwert
Auf der ganz sicheren Seite ist der Versicherungsnehmer, wenn er den Neuwert für seine Fotoausrüstung versichert. Wie die beiden Begriffe aussagen, wird wahlweise der aktuelle Zeitwert bei Versicherungsabschluss oder ein in der Zukunft liegender Neuwert versichert. Eine dritte Variante ist die Versicherung als fester Eurobetrag, also einer Schadenssumme. Die Versicherer sind frei in der Ausgestaltung ihrer Tarifangebote. Der Kamerabesitzer sollte sich zunächst für die Versicherungsart sowie den Versicherungsumfang entscheiden und dann damit beginnen, mehrere oder auch zahlreiche Angebote zu vergleichen. Dabei muss darauf geachtet werden, Gleiches mit Gleichem zu vergleichen.
Kamera-Versicherung: Was tun im Schadensfall
Wenn es sich um einen versicherten Diebstahl oder Einbruchdiebstahl handelt, dann erwartet der Versicherer eine polizeiliche Schadensmeldung mit dem dazugehörigen Aktenzeichen. Grundsätzlich muss jeder Schadens- respektive Leistungsfall zeitnah gemeldet werden mit der Maßgabe, die Entscheidung über die Schadensregulierung abzuwarten. Die Versicherungsleistung ist immer eine Kostenerstattung gegen Belegnachweis.
Kameraversicherungen: Ablauf in der Praxis
Schon beim Antragsprozess sind die Vorgehensweisen der Versicherungen unterschiedlich. So verlangen einige Versicherer schon bei der Antragsstellung eine Geräteliste von den Kunden. Und diese Liste stets aktuell zu halten, damit Versicherungsumfang und gegebenenfalls die Beitragshöhe angepasst werden. Beispiel: Der Kauf eines neuen Objektivs muss zur nächsten Fälligkeit der Versicherungsprämie gemeldet und es Geräteliste hinzufügt werden. Es gibt aber auch Versicherungen, die auf die Führung einer Geräteliste grundsätzlich verzichten. Hier wird stattdessen nur eine pauschale Maximalsumme versichert.
Bei Versicherungen, die als Zielgruppe Profis im Fokus haben, sind zudem meistens noch einige Extras mit im Versicherungsschutz enthalten. So etwa Mietgeräte, die bei einem Foto-Shooting nur für einen kurzen Zeitraum gebraucht werden. Speziell für den Hobbygebrauch ist dagegen folgende Option interessant: Möchten man das Equipment gezielt nur für eine anstehende Reise versichern, bieten einige Anbieter Kamera-Versicherungen mit einmonatiger Mindestlaufzeit an.
Auch im Moment of Truth, also dem Schadensfall, gibt es Unterschiede bei den Versicherungen. Diese beziehen sich insbesondere auf Art und Umfang der Schadensregulierung – wie z.B. Umgang mit der Reparatur und Erstattung zum Neu- oder Zeitwert.
Als Resümee bleibt festzuhalten dass für eine professionell genutzte Kameraausrüstung deren Versicherung ein Muss ist; die dafür anfallenden Kosten können im Übrigen steuerlich geltend gemacht werden. Der Hobbyfotograf kann Risiko gegen Kostenaufwand abwägen und sich für ein Ja oder Nein entscheiden.