Digitale Passfotos 2025
Nur noch digitale Passfotos für Reisepass & Personalausweis ab 2025: ab Mai 2025 werden für die Beantragung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Gedruckte Fotos gehören dann der Vergangenheit an.
Was sich ändert:
- Digitale Übermittlung: Passbilder müssen künftig direkt und sicher in digitaler Form an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
- Keine Papierfotos: Fotos auf Papier sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt.
- Wo die Fotos erstellt werden können: Bürger können ihre biometrischen Passbilder entweder in Fotostudios oder in speziellen Fotoautomaten direkt bei den Behörden aufnehmen lassen.
Ablauf für Digitale Passfotos ab Mai 2025
Der Prozess für digitale Passbilder für den Personalausweis funktioniert so:
- Foto im Fotostudio machen lassen: Bürger können ihr Passbild in einem Fotostudio anfertigen lassen.
- Sichere Übertragung: Das Fotostudio lädt das Bild in eine geschützte, gesetzeskonforme Cloud hoch.
- QR-Code erhalten: Kunden bekommen einen QR-Code, der mit ihrem Passbild verknüpft ist.
- QR-Code bei der Behörde vorzeigen: Mit dem QR-Code kann die Behörde das Passbild sicher aus der Cloud herunterladen.
- Direkte Nutzung: Die Behörde verwendet das heruntergeladene Bild sofort für die Erstellung des Personalausweises.
Das Ganze ist sicher, einfach und spart Zeit, da kein zusätzliches Foto bei der Behörde gemacht werden muss.
Digitale Passfotos nur noch im Amt ab wann?
Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine gesetzliche Regelung in Kraft. Sie sieht vor, dass biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente ausschließlich digital erstellt und auf einem sicheren elektronischen Weg an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Damit soll die Sicherheit im Pass-, Personalausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen erhöht werden. Manipulationen, insbesondere durch so genannte Morphing-Angriffe, sollen verhindert werden.
In der Praxis bedeutet dies: das bisherige Verfahren, bei dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Passbilder selbst aufnehmen, ausdrucken und bei der Beantragung von Ausweisdokumenten vorlegen, ist nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen die Fotos entweder direkt bei der Behörde aufgenommen oder von einem zertifizierten Dienstleister digital erstellt und sicher an die Behörde übermittelt werden.
Passbilder DM & Rossmann auch in 2025 möglich?
Einige Drogeriemärkte, wie dm, bieten aktuell Passbildservices an. Dabei erstellen geschulte Mitarbeitende biometrische Passbilder und drucken diese sofort aus. Ab dem 1. Mai 2025 muss der Service den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Lichtbilder müssen dann digital und sicher an die Behörden übermittelt werden.
Es ist daher wahrscheinlich, dass Drogeriemärkte wie dm oder Rossmann ihre Passbildservices anpassen werden, um den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Dies könnte bedeuten, dass sie entweder eigene zertifizierte Systeme zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder einführen oder mit zertifizierten Dienstleistern kooperieren. Für Kundinnen und Kunden würde dies bedeuten, dass sie weiterhin Passbilder in diesen Märkten erstellen lassen können, jedoch ohne die Möglichkeit, die Fotos selbst auszudrucken und physisch bei der Behörde einzureichen.
Passbilder für Personalausweis neues Gesetz
Am 11. Dezember 2020 wurde das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen verabschiedet. Es soll sicherstellen, dass die Übertragung elektronischer Lichtbilder manipulationssicher erfolgt. Ziel ist die Verhinderung von Sicherheitsrisiken durch digitale Manipulationen.
Gefährdung durch Morphing
Morphing bezeichnet eine digitale Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen verschmolzen werden. Dadurch können Merkmale mehrerer Personen in einem Lichtbild enthalten sein, was die Identitätsprüfung in Ausweisdokumenten gefährdet. Solche Manipulationen können die Integrität von Dokumenten wie Pässen und Ausweisen stark beeinträchtigen.
Stärkung der Sicherheit
Um Morphing und andere Manipulationsformen zu verhindern, schreibt das Gesetz vor, dass ab dem 1. Mai 2025 biometrische Lichtbilder nur noch digital und auf gesichertem Weg an Behörden übermittelt werden dürfen. Bis zu diesem Datum können Bürger weiterhin ausgedruckte Fotos bei der Antragstellung vorlegen.
Gegenstand der Technischen Richtlinie
Die TR-03170 regelt, wie Dienstleister biometrische Lichtbilder digital übermitteln müssen. Die Richtlinie umfasst:
- Sichere Cloud-Dienste: Ein geschützter Übertragungsweg wird vorgeschrieben.
- Zertifizierungspflicht: Die beteiligten Dienste müssen nach den Vorgaben der Richtlinie zertifiziert sein.
- Behördenzugriff: Behörden können zertifizierte Anbieter direkt für den Abruf der Lichtbilder nutzen.
Die Einführung digitaler Passfotos ab Mai 2025 markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung moderner und manipulationssicherer Prozesse für Ausweisdokumente. Bürger profitieren von einer vereinfachten und effizienten Abwicklung, während die Behörden durch den sicheren digitalen Übertragungsweg vor Manipulationen wie Morphing geschützt werden.
Ein Nachteil der neuen Regelung ist, dass selbst erstellte und ausgedruckte Fotos ab Mai 2025 nicht mehr akzeptiert werden (Biometrisches Passbild selber machen). Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger nicht mehr die Möglichkeit haben, Passbilder beispielsweise zu Hause oder kostengünstig in Drogeriemärkten auszudrucken und bei der Behörde einzureichen. Dadurch entfällt eine einfache, flexible und oft günstigere Option, die viele bisher genutzt haben. Stattdessen sind Bürger auf zertifizierte Anbieter angewiesen, was zu höheren Kosten und potenziell längeren Wegen führen kann.